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Ratgeber

Das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen - so geht’s!

16 Nov, 2021

Inhalt

  1. Kann man das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
  2. Das muss beachtet werden!
  3. Was genau lässt sich steuerlich absetzen?
  4. Die Homeoffice-Pauschale

 

Kann man das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Spätestens durch die Corona-Pandemie sind die meisten Leute direkt mit dem Konzept des Homeoffice in Berührung gekommen. Das Arbeiten aus dem heimischen Büro stellte für viele einige Zeit lang sogar das neue Normal dar. Heiß diskutiert wurden daher auch die verschiedenen Vor- und Nachteile des Homeoffice. Eine Frage, die bei Gesprächen rund ums Arbeiten von Zuhause aus zudem oft aufkommt: Lassen sich die Kosten für das Homeoffice steuerlich absetzen? 

Die Antwort lautet ja, denn generell gilt, dass sich - solange vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin kein Arbeitsplatz gestellt wird - die Kosten des Arbeitszimmers zuhause von der Steuer absetzen lassen. Von besonderer Relevanz ist dies unter anderem für LehrerInnen, die für die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden sowie für das Korrigieren von Klausuren einen Arbeitsraum außerhalb der Schule benötigen. Hierbei gibt es jedoch einen Höchstbetrag, der jährlich nicht überschritten werden darf: 1.250€. Dieser Betrag darf auch nicht überschritten werden, sollte man mehrere häusliche Arbeitszimmer besitzen; es handelt sich hierbei also um einen personenbezogenen Höchstbetrag.

Folgendes muss zudem beachtet werden, wenn es um das steuerliche Absetzen des häuslichen Arbeitszimmers geht:

Das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen ist an einige Bedingungen geknüpft. So können Kosten für Einrichtung, Strom und auch Miete durch das Finanzamt anerkannt werden, doch Voraussetzung hierfür ist, dass der als Arbeitszimmer angegebene Raum nur für berufliche Zwecke genutzt wird. Es muss sich um einen Raum handeln, der widerspiegelt, dass es sich tatsächlich um ein Büro handelt: demnach gilt ein Zimmer, das gleichzeitig Kinder- als auch Arbeitszimmer ist, also nicht als häusliches Arbeitszimmer. Dies wurde 2016 vom Bundesfinanzhof beschlossen.

Wie bereits das Adjektiv ‚häuslich‘ nahelegt, muss sich das Arbeitszimmer außerdem in räumlicher Nähe zum Eigenheim oder dem angemieteten Wohnraum befinden und die Nutzung muss von der oder dem Vorgesetzten angeordnet worden sein, um den Raum - sowie auch die büromäßige Ausstattung - steuerlich absetzen zu können.

Was genau lässt sich steuerlich absetzen?

Sowohl Miete und Strom als auch die Ausstattung für das häusliche Arbeitszimmer lassen sich in Teilen von der Steuer absetzen. In Bezug auf Miete, Strom und auch Heizkosten ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für das Arbeitszimmer anteilig ausgerechnet werden müssen. Nur der tatsächliche Anteil des Zimmers an Miete, Strom und Co. kann steuerlich abgesetzt werden.

Doch auch die Ausstattung des Arbeitszimmers sollte in Ihrer Steuererklärung Erwähnung finden. Dinge, die hierfür benötigt werden, lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen. Hierzu zählt beispielsweise ein Schreibtisch, eine Schreibtischlampe oder aber auch eine Schreibunterlage.

Die Homeoffice-Pauschale

Teil des Jahressteuergesetzes 2020 ist die Regelung der Homeoffice-Pauschale. Wichtig ist diese vor allem für ArbeitnehmerInnen, die - aufgrund der Corona-Pandemie - von zuhause aus arbeiten mussten, aber kein häusliches Arbeitszimmer besitzen. So ist viel am Küchen- oder Wohnzimmertisch gearbeitet worden. Eingetragen wird diese Pauschale in Anlage N, Zeile 44 der Steuererklärung.

Normalerweise sind Arbeitsnischen jedoch nicht steuerlich absetzbar, da sie nicht als häusliches Arbeitszimmer gelten. Das Beschließen der Homeoffice-Pauschale durch die große Koalition hat jedoch zur Folge, dass rückwirkend ab dem 01.01.2020 pro komplett im Homeoffice verbrachten Tag 5€ als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag, der bei 600€ pro Jahr liegt. Dies entspricht 120 Tagen im Homeoffice.

Zu beachten in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale ist außerdem, dass sie nicht zusätzlich zu einem häuslichen Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann. Steuerrechtlich ist es demnach möglich, entweder ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend zu machen oder aber die Homeoffice-Pauschale, die sich anbietet, wenn vom Küchentisch aus gearbeitet wird oder es sich bei dem ‚Arbeitszimmer‘ beispielsweise um ein gemischtes Arbeits- und Kinderzimmer handelt.

Achten Sie in Ihrer Steuererklärung auch darauf, dass das Finanzamt pauschal von Werbungskosten in einer Höhe von 1.000€ ausgeht, die von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für einen höheren Steuerabzug müssen die jeweiligen Ausgaben mittels Quittungen belegt werden - etwas, das sich dementsprechend erst lohnt, sollte man insgesamt auf eine Summe über 1.000€ kommen.