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Ratgeber

Wie Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer und Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

28 Oct, 2020

Inhalt 

 

Wann können Sie ihr häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? 

Aufgrund von Corona waren viele Lehrer vollständig von zu Hause aus tätig: Im Rahmen von Home Schooling haben sie digitalen Unterricht durchgeführt. Ein häusliches Arbeitszimmer war für Lehrer aber bereits vorher kaum verzichtbar, um schulische Aufgaben vor- und nachzubereiten. Einen Teil der damit verbundenen Kostenaufwände fürs Home Office können sie sich auch fürs Steuerjahr 2020 über die Steuerklärung vom Staat zurückholen. Das gilt sowohl für verbeamtete als auch für angestellte Lehrer. 

  • Allerdings: Nur, wenn das heimische Büro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit bildet, ist dies unbegrenzt möglich – als Faustregel gilt eine Tätigkeit von mindestens drei Tagen pro Woche im Home Office. 
  • Da das Finanzamt davon ausgeht, dass ein Lehrer schwerpunktmäßig in der Schule tätig ist, gilt daher auch im Jahr 2020 eine Grenze von 1.250 Euro.
     

Achtung: Der Betrag von 1.250 Euro stellt die Höchstgrenze dar – berücksichtigt werden die realen Kosten. Liegen sie darunter, dann wird auch lediglich der tatsächliche Aufwand anerkannt. 

 

Voraussetzungen für Steuererstattung fürs Arbeitszimmer

Unter welchen Voraussetzungen sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für Lehrer bis zur genannten Höhe steuerlich absetzbar? 

  • Es steht für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Davon ist bei Lehrern aufgrund ihres Aufwands etwa für Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen auszugehen. Profitieren können von dieser Regelung auch andere Berufsgruppen wie Außendienstmitarbeiter. 
  • Das Arbeitszimmer muss in einem Umfang von mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Abgeteilte Arbeitsecken in einem anderen Zimmer der Wohnung ermöglichen keine Absetzbarkeit. Selbst eine parallele Nutzung, zum Beispiel als Gästezimmer, wird schnell problematisch. Die Finanzämter sind in diesem Punkt streng und prüfen auch vor Ort nach. 
     

Tipp: Achten sie auf die Ausstattung: Schreibtisch, Bürostuhl, Computer und Bücherregal sprechen eine klare Sprache. Bügelbrett oder Kinderbett sollten besser anderswo aufgestellt werden. 

 

Welche Kosten fürs Arbeitszimmer sind für Lehrer von der Steuer absetzbar? 

Die Frage, welche Kosten über die Steuererklärung abgesetzt werden können, hängt besonders davon ab, ob die Immobilie im Eigentum oder zur Miete bewohnt wird. In beiden Fällen kann der anteilige Betrag entsprechend der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zum gesamten Wohnraum geltend gemacht werden. 

Bei Eigentümern berücksichtigt das Finanzamt vor allem folgende Posten: 

  • Wohnungs- oder Gebäudeabschreibung 
  • Kreditzinsen 
  • Notarkosten sowie Gebühren für das Grundbuchamt 
  • Grundsteuer und Grunderwerbssteuer 
  • Renovierungskosten 
  • Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung 

Mieter wiederum können Folgendes anteilig absetzen: 

  • Miete 
  • Kosten für eigenständig durchgeführte Renovierungen 
  • Kosten für Mieterverein 
  • Hausratversicherung 

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können Nebenkosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Strom oder auch Gebäudereinigung und Schornsteinfeger anteilig von der Steuer absetzen. 

 

Wie sieht es aus, wenn Paare das häusliche Arbeitszimmer gemeinsam nutzen? 

Wird die Immobilie von mehreren Personen genutzt, etwa einem Ehepaar, konnte das Arbeitszimmer bis vor einigen Jahren nur einmal steuerlich berücksichtigt werden. Der Steuerabzug war aufzuteilen. Doch hier hat sich die Rechtsprechung inzwischen geändert: Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2016 den Weg frei gemacht dafür, dass auch bei einer gemeinsamen Nutzung durch Paare jeder seine Kosten bis zu 1.250 Euro absetzen kann. Somit gilt heute ein personenbezogener anstatt eines objektbezogenen Abzugs. Allerdings bedeutet dies auch: Sofern eine Person zwei Arbeitszimmer nutzt, auch in unterschiedlichen Wohnungen, kann der Höchstbetrag nur einmal berücksichtigt werden. 

Achtung: Ein Lehrer, der zwischen Hauptwohnung und Zweitwohnung am Schulort pendelt und hier wie dort ein Arbeitszimmer zur Verfügung hat, ist im Nachteil. Er kann nur ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. 

 

Wie können Lehrer während der Elternzeit das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? 

Auch für angestellte oder verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in Elternzeit besteht die Möglichkeit, die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen bis zur Grenze von 1.250 Euro. Sie müssen lediglich nachweisen, dass sie den Raum auch während ihrer Auszeit nutzen – etwa, um auf dem Laufenden zu bleiben und sich laufend über berufliche Fragen zu informieren. 

 

Können Lehrer auch Ausstattung und Arbeitsmittel steuerlich berücksichtigen? 

Voll anrechenbar ist bei der Steuererklärung darüber hinaus die Ausstattung des Arbeitszimmers: Dazu gehören Einrichtung und Möbel ebenso wie Arbeitsmittel – also Computer oder Drucker. Liegen die Kosten für eine einzelne Anschaffung über 800 Euro netto, so ist eine Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer notwendig (Absetzung für Abnutzung, AfA). Bei einem Computer gelten drei Jahre, bei Möbeln sind es sogar 13 Jahre.  

Tipp: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen vollständig innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden. Dies gilt ebenso für andere Arbeitsmittel wie Lehrertaschen und weitere Lederwaren, die für berufliche Zwecke genutzt werden. 
 


Checkliste zum Thema „Häusliches Arbeitszimmer absetzten“ für Lehrerinnen und Lehrer bei der Steuererklärung: 

  1. Nutzen Sie ein häusliches Zimmer zu mindestens 90 Prozent für Ihre beruflichen Aufgaben?  
    Dann dürfen Sie es bis zu einer Höhe von 1.250 Euro von der Steuer absetzen. Denn es ist davon auszugehen, dass Sie als Lehrer für bestimmte Aufgaben keinen anderen Raum zur Verfügung haben. Rechnen Sie die oben genannten Kosten zusammen. Dann müssen Sie die Größe des Arbeitszimmers ins Verhältnis zur Gesamtwohnung setzen. Den entsprechenden Anteil können Sie steuerlich geltend machen. 
     
  2. Wie können Sie Büromöbel, Einrichtung und Arbeitsmittel von der Steuer absetzen? 
    Vergessen Sie die Ausstattung des häuslichen Arbeitszimmers nicht. Diese können Sie in voller Höhe von der Steuer absetzen. Das gilt zum Beispiel für Einrichtung, Büromöbel und Computer. Allerdings müssen Sie Anschaffungen von über 800 Euro netto (also ohne Umsatzsteuer) über mehrere Jahre absetzen. 
     
  3. Wo tragen Sie die Kosten fürs Arbeitszimmer ein? 
    Lehrerinnen und Lehrer tragen ihre Arbeitszimmerkosten, genau wie andere Arbeitnehmer, auf Seite 2 in Zeile 43 der „Anlage N“ ein. 
     
  4. Brauchen Sie einen Steuerberater, um das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen? 
    Natürlich hilft Ihnen ein Steuerberater, um alle beruflichen Ausgaben richtig zu erfassen und effektiv Steuern zu sparen. Dabei spart er Ihnen sicherlich einige Arbeit. Sie können Ihre Investitionen aber auch ohne Steuerberater erfassen. Eine Steuer-Software kann Ihnen ebenfalls helfen, Ihre Steuererklärung schnell und vollständig abzuwickeln. 

 


* Aus Gründen der Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf des Interviews, wie in journalistischen Texten üblich, die maskuline Form gewählt. Personen aller Geschlechter sind dabei immer gleichermaßen einbezogen.